Solution: Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung

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"Gesetzeskonformes Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener BO: Überprüfung und transparente Dokumentation – vollständig unabhängig von Software."

Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung

Mit §128a der Wiener Bauordnung wurde ein verpflichtendes Instrument geschaffen, das die Sicherheit von Gebäuden langfristig sicherstellen soll. Eigentümer, Hausverwaltungen, Bauträger und öffentliche Liegenschaftsbetreiber müssen nachweisen, dass ihr Objekt keine Gefahr für Personen oder deren Eigentum darstellt.

Das Bauwerksbuch ist dafür der zentrale Nachweis: Es dokumentiert den baulichen Zustand, Prüfintervalle, Gebrechen und Maßnahmen – und entscheidet im Ernstfall über Haftungsumfang und Verantwortlichkeiten.

TÜV AUSTRIA EXPERT SERVICES unterstützt Sie dabei mit einem vollständig softwarefreien, klar strukturierten und behördengerechten Bauwerksbuch, das alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Für Gebäude bis Baujahr 1919 drängt die Zeit – die Frist für Ihr Bauwerksbuch für Gebäude aus dieser Zeit ist schon am 31.12.2027.

Warum ist ein Bauwerksbuch für Sie wichtig?

Gesetzeskonformität & Rechtssicherheit

Alle Inhalte entsprechen exakt §128a Wiener BO – inklusive Prüfanforderungen, Bauteilkategorisierung und Dokumentationsumfang. So sind Sie für behördliche Kontrollen und Prüfungen optimal vorbereitet.

Minimierung von Haftungsrisiken

Das erstellte Bauwerksbuch schützt Sie vor Verwaltungsstrafen und weist eine lückenlose Prüf- und Maßnahmenhistorie auf.

 

Transparente technische Dokumentation

Die strukturierte Darstellung von Bauteilen, Prüfintervallen und Baugebrechen ermöglicht klare Entscheidungsgrundlagen für Sanierung und Budgetierung.

Früherkennung & Kostenreduktion

Regelmäßige Überprüfungen verhindern Folgeschäden und sparen Sanierungskosten. Gefährdungspotenziale werden früh erkannt und bewertet.

 

Was TÜV AUSTRIA EXPERT SERVICES für Sie übernimmt

Erhebung der objektspezifischen Basisdaten

  • Aufnahme der Gebäudedaten
  • Analyse der Nutzfläche (grundlegend für Aufwandsermittlung)

Beschaffung der vollständigen behördlichen Akten

  • Aushebung der Bauakte (MA 37)
  • Sammlung sämtlicher Bewilligungen, Baubescheide und Pläne
  • Prüfung des konsensgemäßen Ausgangszustands

Technische Überprüfung des Gebäudes

Je nach Objekt:

  • Einfache Überprüfung (Sicht- & Zustandskontrolle)
  • Vertiefte Überprüfung inkl.
    • 3 standardisierte Checklisten (Tragwerk, Gebäudehülle, Geländer)
    • detaillierte Fotodokumentation
    • Bewertung von sicherheitsrelevanten Bauteilen
    • Identifikation von Gefahrenstellen
    • Maßnahmenempfehlungen und Priorisierung

Analyse & Auswertung

  • Erfassung aller Bauteile mit notwendigem Prüfintervall
  • Bewertung des konsensgemäßen Zustands
  • Dokumentation festgestellter Gebrechen
  • Maßnahmenkatalog mit Prioritäten
  • Zuordnung zu gesetzlichen Prüfanforderungen

Erstellung des gesetzeskonformen Bauwerksbuches

  • Struktur gemäß §128a BO
  • Integration aller Behördenunterlagen
  • Integration der Prüfberichte / Protokolle
  • Bauteillisten, Intervallpläne, Maßnahmenmatrix
  • Behördengerechte Aufbereitung ohne Softwarepflicht

Übergabe des Bauwerksbuches

  • Vollständig, prüfbereit und digital übergabefähig
  • Klar gegliedert, leicht verständlich, behördentauglich

Laufende Betreuung (optional)

  • Aktualisierung nach baulichen Änderungen
  • Ergänzung neuer Prüfberichte
  • Betreuung bei vertieften Überprüfungen
  • Fortlaufende Pflege gesetzlicher Anforderungen

Ihr Mehrwert: Keine Bindung

Viele Anbieter verkaufen digitale Systeme mit Vertragsbindung. Der §128a verlangt aber kein Softwareprodukt, sondern ein prüfbares Dokument. TÜV AUSTRIA liefert Ihnen ein prüfbereites Dokument – ohne Lizenzgebühren, ohne Abo-Modelle, ohne Bindung.

Vorteile der dokumentbasierten Lösung:

  • volle Datenhoheit
  • Übertragbarkeit ohne Herstellerbindung
  • einfache Weitergabe an Verwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Behörden
  • keine wiederkehrenden Lizenzkosten

Ablauf der Zusammenarbeit

  • Senden Sie uns eine Anfrage per Mail
  • Für die Erstellung des Angebotes benötigen wir eine einzige Angabe: Die Nutzfläche des Gebäudes
  • Wir beschaffen die Unterlagen von der Stadt Wien
  • Nach der technischen Begehung und der Analyse übergeben wir Ihnen das Bauwerksbuch
  • Wir begleiten Sie auch laufend weiter, wenn Sie das wünschen

 

Anforderungen & gesetzliche Rahmenbedingungen

Was verlangt §182a der Wiener BO konkret?

§128a schreibt ein Bauwerksbuch für Bauteile vor, „von denen bei Verschlechterung eine Gefahr für Menschen ausgehen kann“.
Dazu zählen insbesondere:

  • Tragwerke
  • Gebäudehülle (Fassade, Dach, Abdichtungen)
  • Geländer und Brüstungen
  • sicherheitstechnische Anlagen

Fristen für die Erstellung

Gebäude bis 1919 → bis 31.12.2027
Gebäude 1919–1945 → bis 31.12.2030
Neubauten → verpflichtend mit der Fertigstellungsanzeige

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